Praxis für Familien­therapie

Ich bin frei, denn ich bin einer Wirklichkeit nicht ausgeliefert, sondern kann sie gestalten.

Paul Watzlawick

Über uns

Geschichte

Familienzeit GbR wurde 2006 gegründet. Hervorgegangen aus Ressourcen e.V., dem ersten Freien Träger in Berlin, der als Modellprojekt Aufsuchende Familientherapie für Familien anbot, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht über eine Komm-Struktur zu erreichen sind. Die Idee der aufsuchenden Arbeit gründete sich auf positiven Erfahrungen in amerikanischen Gemeinden.

Aufsuchende Familientherapie wurde vielfach beforscht und beschrieben und ist mittlerweile als Bestandteil der Hilfen zur Erziehung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe anerkannt.

Aktuell

In unserer Praxis für systemische Therapie und Beratung in Lichtenberg bieten wir Familien, Paaren und Einzelnen wirkungsvolle Unterstützung bei akuten Krisen oder chronifizierten innerfamiliären Problemen.

Als systemische FamilientherapeutInnen stehen wir zur Verfügung bspw. bei Erziehungsproblemen, familiären Konflikten, auch bei zusammengesetzten Familien, Pflege- und Adoptivfamilien.

Als Träger der Jugendhilfe bieten vor allem aufsuchende Familientherapie nach §27.3 SGB VIII und therapeutisches Krisenclearing nach §27.2 SGBVIII an.

Zusammenarbeit

Seit der Gründung der GbR 2006 arbeiten wir eng mit den KollegInnen der Regionalteams und psychosozialen Dienste insbesondere des Bezirksamtes Lichtenberg zusammen und verfügen über umfassende Erfahrungen im Sozialraum.

Team

Barbara Frings • Familien­therapie Berlin

Barbara Frings

  • Jahrgang 1956.
  • Seit 1975 Diplompädagogin.
  • Arbeit im Kinderladen,
  • Arbeit mit Familien als Einzelfall- und Familienhelferin.
  • Familientherapieausbildung von 1988 – 1992 beim BIF.
  • Arbeit bei „Ressourcen e.V.“
  • 2006 Gründungsmitglied von „Familienzeit GbR“.
  • Mehrjährige Arbeit mit psychisch chronisch kranken Erwachsenen.
  • Über mehrere Jahre freiberuflich tätig als Familientherapeutin bei A.m.S.e.l. GbR.
Jörg Himmel • Familien­therapie Berlin

Jörg Himmel

  • Jahrgang 1966.
  • Seit 1996 Diplom Pädagoge.
  • Arbeit in Jugendwohngemeinschaften und im betreuten Einzelwohnen.
  • Familientherapieausbildung 1998 bis 2001 (DGSF).
  • Seitdem ambulante Hilfen, Familientherapeut in Tagesgruppen.
  • 2009 bis 2016 Koordination und Aufbau verschiedener Projekte im Rahmen der Kinder und Jugendhilfe.
  • Vorstand in Kinderladen, Schülerladen, Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Freiberuflich langjährig tätig als Familientherapeut für die Praxisgemeinschaft A.m.S.e.l. GbR.
  • Gesellschafter der Familienzeit GbR seit 2013.
  • Kinderschutzbeauftragter nach § 8a SGB VIII

Auf­suchende Familien­therapie

Aufsuchende Familientherapie

ist durch folgende Aspekte gekennzeichnet:

  • Die Therapie findet in der Regel bei den Familien zu Hause statt
  • Jeweils zwei Therapeuten führen die Gespräche als Ko-Therapeuten-Team durch
  • Je nach Situation werden Gespräche mit der gesamten Familie, nur mit den Eltern oder mit einzelnen Familienmitgliedern geführt
  • Die Gespräche finden ca. 1x pro Woche statt (in Krisenzeiten häufiger) und können mit uns in der Zeit von 9 – 20 Uhr vereinbart werden
  • Eine aufsuchende Familientherapie dauert in der Regel ein Jahr
  • Wir kooperieren mit den Fachkräften im Jugendamt, in den Fachdiensten und ggf. mit niedergelassenen TherapeutInnen und PsychiaterInnen sowie mit den beteiligten Kitas und Schulen der Kinder und Jugendlichen

Leitideen

Im Prozess erarbeiten wir gemeinsam mit der Familie Ziele und Perspektiven, um einen Weg aus der Krise zu finden. Dabei stehen für uns die Selbstwirksamkeit und die Befähigung der Familien im Sinn einer Aktivierung der elterlichen Kompetenzen im Vordergrund. Alle am Prozess Beteiligten haben dabei unmittelbar, bzw. mittelbar Einfluss auf die Entwicklung neuer Perspektiven und arbeiten im Sinne einer größtmöglichen Transparenz zusammen. Wir greifen bereits vorhandene Lösungsmöglichkeiten der Familien auf, bzw. entdecken Ressourcen, die bisher von den Familienmitgliedern noch nicht genutzt wurden. Dazu trägt insbesondere die Zusammenarbeit im aufsuchenden Setting bei, die eine schnelle Ankopplung am Familiensystem und eine Einbeziehung aller Familienmitglieder ermöglicht.

Einsatzmöglichkeiten

  • komplexer, fachbereichsübergreifender Hilfebedarf
  • Schulprobleme und Schulverweigerung
  • Autonomiekonflikte
  • Jugendlicher Delinquenz und Drogenkonsum
  • Mehrfach belastete Familien (“Multiproblemfamilien”)
  • Verhaltens- und Essstörungen
  • Hochstrittigkeit
  • Angststörungen und Ängste von Kindern oder Eltern
  • Psychische Erkrankung oder Auffälligkeiten bei Kindern oder Eltern
  • Gewalt oder sexuelle Übergriffe in der Familie
  • Vernachlässigung

Indikation für Aufsuchende Familientherapie

Im Rahmen des Hilfeplanverfahrens klären wir gemeinsam mit Ihnen, inwieweit die Therapie überwiegend, in Teilen oder überhaupt nicht bei der Familie zu Hause stattfinden soll. Eine Indikation für Aufsuchende Familientherapie ergibt sich, wenn

  • eine Familie nicht oder nicht vollständig in einer Beratungsstelle oder Praxis erscheinen würde, und die Mitarbeit aller Familienmitglieder notwendig oder erwünscht ist. Dies ist bspw. der Fall, wenn Väter oder Jugendliche, die nicht mitkommen würden, mit einbezogen werden sollen, aber auch dann, wenn mehrere kleine Kinder in der Familie leben
  • die Arbeit im Umfeld der Familie als therapieunterstützend eingeschätzt wird
  • die Einschätzung besteht, dass ein derartiges Setting motivierend auf die Familie wirkt.

Leistungsspektrum:
Zeitraum: 1 Jahr

Gesetzlicher Rahmen

Die Kosten für die Familientherapie übernimmt (auf Antrag und nach Prüfung) in der Regel das Jugendamt. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme dieser Maßnahme ist der § 27.3 SGB VIII entsprechend der Leistungsbeschreibung und Entgeltvereinbarung der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.

Familien­­therapeu­­tisches Krisen­­clearing

Einsatzmöglichkeiten

  • wenn durch krisenhafte Situationen der weitere Zusammenhalt einer Familie in Frage steht
  • wenn das Konfliktpotenzial in einer Familie hoch ist und Unklarheit über weitere Hilfemöglichkeiten besteht
  • wenn Kinderschutz zentrales Thema ist und mit Auflagen geklärt werden soll, wie es weitergehen kann
  • wenn bei längerfristiger Fremdunterbringung eines Kindes/Jugendlichen eine Rückführungsoption in die Familie geklärt werden soll

Blickrichtung

  • die Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder und deren Aktivierung
  • die Ressourcen im familiären und sozialen Umfeld und deren Einbeziehung
  • das Helfersystem und mögliche problemstabilisierende Faktoren
  • die familiengeschichtlichen, mehrgenerationalen Aspekte und deren Zusammenhang mit der aktuellen Situation
  • die Kommunikationsmuster und die Interaktion innerhalb der Familie
  • den Kontext eines Problems und die mögliche Funktion als Lösungsversuch
  • Perspektivwechsel, die die Konstruktion neuer Lösungswege und Lösungsmöglichkeiten eröffnen

Leistungsspektrum

Zeitraum: 12 Wochen

  • jeweils 2 Therapeuten führen die Gespräche im Co-Therapeuten-Team durch
  • je nach Situation werden Gespräche mit der gesamten Familie, nur mit den Eltern oder mit einzelnen Familienmitgliedern geführt
  • in schwierigen Trennungs- und Scheidungssituationen laden wir die Familie in unsere Räume zum Gespräch ein.
  • Werktags innerhalb 24 Stunden Telefonkontakt zur Familie
  • kurzfristige Erreichbarkeit
  • dem Bedarf entsprechendes flexibles therapeutisches Setting
  • Krisenintervention
  • Deeskalation und Schaffen von Reflexionsräumen
  • Einbezug relevanter Netzwerkpartner
  • schriftliche Empfehlung in Zusammenarbeit mit der Familie

Gesetzlicher Rahmen

Die Kosten für die Familientherapie übernimmt (auf Antrag und nach Prüfung) in der Regel das Jugendamt. Die Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme dieser Maßnahme ist der § 27.3 SGB VIII entsprechend der Leistungsbeschreibung und Entgeltvereinbarung der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport.

Familien­therapie für Privat­zahler

Wir bieten Familientherapie auch für Familien an, die das Jugendamt nicht miteinbeziehen wollen. Dann müssen die Kosten von der Familie selbst getragen werden. In diesem Fall arbeiten wir mit der Familie in unserer Praxis

Am Berl 13 in Berlin Hohenschönhausen.

Die Arbeit mit einem/r TherapeutIn kostet 80 €, mit 2 Therapeuten 150 €.